ZUSTIFTEN UND SPENDEN IN DIE STIFTUNG DER NATURHEILKUNDE

Unsere Stiftung wurde am 11.07.2013 als rechtsfähig anerkannt.

Unterstützen Sie uns durch eine Spende. Es gibt keinen Mindestbetrag für Spenden - jeder Euro hilft.

Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Bei Spenden im Wert von über € 200,-- erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Für Spenden unter € 200,-- sind die Kontoauszüge für Ihre Einkommensteuererklärung ausreichend.

Ihre Zuwendung trägt direkt dazu bei, laufende Projekte zu unterstützen. Einen Überblick über unsere Projekte finden Sie hier: Projekte

Im Gegensatz zu den Zustiftungen gehen Spenden nicht in das Stiftungsvermögen ein, sondern werden von der „Stiftung für Naturheilkunde“ unmittelbar für den Stiftungszweck ausgegeben.

Selbstverständlich ist auch eine Zustiftung zu unserer Stiftung möglich. Bei einer Zustiftung geht Ihr Beitrag in das Stiftungsvermögen ein. Auf diese Weise fördern Sie die Arbeit der „Stiftung für Naturheilkunde“ langfristig. Sprechen Sie uns gerne an.

Spenden und Zustiftungen können einfach per Überweisung erfolgen. Auf dem Überweisungsträger tragen Sie den bitte Verwendungszweck „Spende" bzw. „Zustiften", Ihren Namen und Ihre Adresse ein.

Konto für Zustiftungen und Spenden:

Volksbank Köln Bonn eG
 
IBAN: DE22 3806018645165330 19
 
BIC : GENODED1BRS


Vielen Dank für Ihre Unterstützung!